Im Landkreis Schweinfurt sind viele Straßen begleitende Rad- und Fußwege (StVO Zeichen 240) auch für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben (Zeichen 1026-36, Landwirtschaftlicher Verkehr frei).
In der Praxis bedeutet das, dass diese Radwege, die Radfahrende benutzen müssen, auch von Traktoren benutzt werden dürfen, die bis zu 50 km/h fahren. Hinzukommt, dass diese Traktoren, meist noch mit angehängten Geräten die ganze Breite des Radwegs benötigen.
Wer schon einmal eine Begegnung mit diesen Traktoren auf Radwegen erlebt hat, versteht, warum der Radverkehr nicht weiter zunimmt. Radfahrende haben einfach Angst mit dem Rad zu fahren, weil sie als Verkehrsteilnehmer nicht respektiert werden.
Dies ergab auch der Fahrrad-Monitor 2015, eine Untersuchung, mit der das Bundesverkehrsministerium die Umsetzung der Ziele des Nationalen Radverkehrsplanes überprüft.
Der rechtliche Rahmen, den die StVO vorgibt, ist eigentlich klar: Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines gemeinsamen Geh- und Radwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgänger-und Radverkehr Rücksicht nehmen. Erforderlichenfalls muss der Fahrverkehr die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen.
Die Realität ist aber eine andere: Wenn Traktoren mit nahezu 50 km/h und einem Gewicht von ca. 25 Tonnen auf Radfahrende treffen (ca. 18 km/h, 0,1 Tonnen), werden die Radfahrenden, Fußgänger und andere Freizeitsportler schnell versuchen, auszuweichen.
Nur wohin?
Die landwirtschaftlichen Maschinen sind so breit wie die Rad- und Fußwege. Ein Sicherheitsabstand beim Vorbeifahren oder Überholen ist ebenfalls unbedingtes Muss (min. 1,5 bis 2 Meter). Manchmal wollen die Fahrer der Traktoren weder die Geschwindigkeit verringern, noch sind sie geneigt auszuweichen. Die Kräfteverhältnisse sind klar. Selbst wenn nur wenige der Fahrer von landwirtschaftlichen Fahrzeugen sich nicht an die Regeln halten, hinterlässt die Begegnung mit so einem Fahrzeug einen bleibenden Eindruck bei den Radfahrern und Fußgängern.
Ein weiteres Problem ergibt sich auf diesen freigegebenen Rad- und Fußwegen mit der Verschmutzung durch landwirtschaftliche Fahrzeuge. Wenn die Traktoren aus den Feldern auf die Rad- und Fußwege fahren, verlieren sie sehr viel Erde. Diese Verschmutzungen bleiben oft liegen, bei Regen bildet sich ein gefährlicher Schmutzfilm. Auf Kreis- oder Bundesstraßen wird das nicht toleriert, auf Rad- und Fußwegen schon.
Durch die häufigen Verschwenkungen der Rad- und Fußwege, die dem landwirtschaftlichen Verkehr das leichte Ein- und Ausfahren auf die Kreis- oder Bundesstraßen ermöglichen sollen, wird im Kurvenbereich fast immer grober Schotter auf die Fahrbahn ausgefahren. Dies erhöht die Sturzgefahr für Radfahrer ungemein.
Nun stellt sich die Frage, warum diese Rad- und Fußwege für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben werden. Beim Bau dieser Rad- und Fußwege wird der landwirtschaftliche Verkehr schon mit eingeplant, der Unterbau ist wohl bis 40 Tonnen Gewicht ausgelegt.
Im Ergebnis bleibt festzustellen dass über den Bau von kombinierten Rad- und Fußwegen, die letztendlich landwirtschaftliche Wege sind, der Kraftverkehr auf der Straße entlastet wird. Dies geschieht aber zulasten von Fußgängern und Radfahrern, die sich den Verkehrsraum dann noch mit Traktoren, Mähdreschern und LKWs teilen müssen. Die Landwirtschaft bekommt neue Wege, die über das Radwegeprogramm quersubventioniert sind.
Diese Entwicklung steht den Ideen des Nationalen Radverkehrsplans 2020 komplett entgegen.